Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma ekopro GmbH (AGB)

  1. Anwendungsbereich und Geltung
  • Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln Abschluss, Inhalt, Abwicklung und die Erbringung von Dienstleistungen und Materiallieferungen durch die Firma ekopro GmbH an Ihre Kunden.
  • Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde, gelten diese AGB für alle Dienstleistungen von ekopro GmbH.
  • Von dieser AGB abweichende Vereinbarungen oder rechtserhebliche Erklärungen der Kunden bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der Schriftform
  • Die AGB sind sowohl für den Hauptsitz wie auch für alle Niederlassungen von ekopro GmbH
  • Im Rahmen von bereits laufenden Dienstleistungen gelten diese AGB auch für Nach- und Folgeaufträge.
  • Die AGB stehen dem Kunden auf der Webseite der Firma ekopro GmbH zu Verfügung. Auf Angeboten wird lediglich vermerkt, wo die AGB zu finden sind.

2. Angebote

  • Die Angebote werden in mündlicher oder schriftlicher Form unterbreitet. Auf Wunsch des Kunden in jedem Fall in schriftlicher Form.
  • Der Zeitraum, innert dem die ekopro GmbH an ein Angebot gebunden ist, wird auf dem Angebot in jedem Fall angegeben.
  • Die Preislisten der Firma ekopro GmbH stellt kein Angebot dar und enthalten lediglich Richtpreise zur Information des Kunden. Verbindlich sind einzig die Preise auf den entsprechenden, zugeschnittenen Offerten unter Vorbehalt von Preissanpassungen.
  • Bei Werbe- und Infomaterial werden unverbindliche Richtpreise und Informationen abgedruckt.

3. Auftragsbestätigung

  • Auftragsbestätigungen werden für jede Dienstleistung erstellt und an den Kunden per Mail zugestellt.
  • Der aktuell gültige Mehrwerts Steuersatz wird separat ausgewiesen.
  • Ohne Gegenbericht des Kunden innerhalb von sieben Arbeitstagen, erklärt sich dieser mit dem Inhalt der Auftragsbestätigung und der AGB vorbehaltlos einverstanden.

4. Art und Umfang der Leistungen

  • Die ekopro GmbH gewährleistet eine getreue und sorgfältige Ausführung der Dienstleistungen gemäss den anerkannten Regeln der Technik, ausserdem nimmt Sie die Interessen des Kunden in allen Aspekten und Ausführung wahr.
  • Der Termin für die Durchführung der Dienstleistungen wird mit dem Kunden telefonisch, per Post oder elektronisch vereinbart.
  • Die Einhaltung vereinbarter Termine setzt die Einhaltung vereinbarten Fristen durch den Kunden, rechtzeitige Fertigstellung bauseitiger Arbeiten sowie die termingerechte Übergabe von technischen Unterlagen, voraus.
  • Der Kunde ist verpflichtet, alle Umstände vorgängig zu melden, welche die Durchführung der Dienstleistung erschwert, verzögert oder gar verunmöglicht.
  • Der Kunde gewährt ekopro GmbH in seiner Liegenschaft zu allen Räumlichkeiten und zu allen technischen Einrichtungen freien Zutritt. Er stellt die entsprechenden Zutrittsberechtigungen aus und organisiert die allenfalls notwendigen Schlüssel.
  • Energiekosten, welche durch vertragsmässige Kontrollen oder Messungen an der Anlage entstehen, trägt der Kunde selber.
  • Die ekopro GmbH darf davon ausgehen, dass technische Unterlagen, Informationen sowie Anweisungen des Kunden vollständig sowie sachlich und inhaltlich korrekt sind.
  • Zur Erfüllung von Dienstleistungen können Partner sowie Dritte beigezogen werden.
  • Für die Erbringung der Dienstleistung steht das Substitutionsrecht zu, ausser es wird durch eine schriftliche Vereinbarung aufgehoben oder eingeschränkt.

5. Bestellungen

  • Bestellungen werden von der Firma ekopro GmbH in mündlicher oder schriftlicher Form entgegengenommen.
  •  Im Normalfall werden die Bestellungen direkt zum Kunden nach Hause geliefert. Auf Wunsch des Kunden kann die Lieferung im Hauptsitz abgeholt werden.
  • Für Lieferungen werden Rechnungen zugestellt bei welchen die Zahlungsbedingungen von Abschnitt 6. gelten.
  • Bei Abholungen im Hauptsitz werden auch Barzahlungen akzeptiert.
  • Bei Garantiefällen gelten die Garantieansprüche der Hersteller.
  • Die Garantieansprüche können über die Firma ekopro GmbH abgewickelt werden.
  • ekopro GmbH übernimmt keine Haftung bei Verspätungen von Lieferungen. Die Lieferzeiten werden von unseren Lieferanten festgelegt und versucht einzuhalten.

6. Zahlungsbedingungen

  • Rechnungen sind innerhalb 30 Tagen zu begleichen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde
  • Die Firma ekopro GmbH erbringt ihre Dienstleistungen nach Aufwand im Stundentarif, dieser kann aber auf der Rechnung auch als Pauschale ausgewiesen werden.
  • Im Angebot sowie in der Auftragsbestätigung ist die Verrechnungsart ersichtlich.
  • Ohne spezielle Vereinbarungen verstehen sich die Preise immer in Schweizer Franken (CHF), exklusive gültigem Mehrwertsteuersatz.
  • Die Mehrwertsteuer geht zu Lasten des Kunden und wird jeweils separat ausgewiesen.
  • Für die Erfüllung der Dienstleistungen kann die Firma ekopro GmbH Anzahlungen fordern.

7. Zahlungsverzug/Mahnung

  • Der Kunde ist nicht berechtigt, wegen Beanstandungen, noch nicht erteilter Unterlagen oder nicht ausdrücklich anerkannten Gegenforderungen oder Gutschriften, fällige Zahlungen zurückzuhalten oder zu kürzen.
  • Nach Ablauf der Zahlungsfrist gem. Ziff. 6.1 gerät der Kunde automatisch und ohne schriftliche Information in Verzug.
  • Nach Ablauf der Zahlungsfrist wird eine Zahlungserinnerung versendet, zahlbar innerhalb von 10 Tagen.
  • Nach Ablauf der Zahlungserinnerung wird eine Mahnung ausgestellt und dem Kunden werden zusätzlich Mahngebühren von CHF 50.- belastet.
  • Ohne Zahlungseingang nach der dritten Mahnung wird die Betreibung eingeleitet, unabhängig von der Grösse des geschuldeten Betrags.
  • Weitere Schadensersatzforderungen bleiben vorbehalten.

8. Preise

  • Richtpreise sind unserer Preisliste zu entnehmen (Link zu Preisliste).
  • Die Richtpreise verstehen sich exkl. Mehrwertsteuer.
  • Für aufwändige Anlagen erstellen wir Ihnen gerne eine verbindliche Offerte. Rabatte werden gewährt, falls das Verhältnis Aufwand und Pauschale stark abweicht.     
  • Anfahrtskosten werden zusätzlich zu den Richtpreisen separat aufgeführt.
  • Werden neue öffentliche Angaben oder Gebühren eingeführt, bestehende erhöht oder gestrichen, so ist ekopro GmbH jederzeit dazu berechtigt, die offerierten und/oder vertraglich vereinbarten Entgelte entsprechend anzupassen.
  • Preisänderungen werden dem Kunden mitgeteilt.
  • Bei grösseren Aufträgen, welche über mehrere Monate laufen, werden monatlich Teilrechnungen zugestellt und nach Auftragsabschluss der Arbeiten eine Schlussrechnung.
  • Allfällige Nachkontrollen werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

9. Zuschläge

  • Auf Wunsch des Kunden geleistete Überzeit-, Nacht-, Sonntags- sowie Feiertagsarbeiten werden mit folgenden Zuschlägen verrechnet:
  • Montag – Freitag
  • 23:00 – 06:00
  • + 50%
  • Samstag
  • 13:00 – 24:00
  • +25%
  • Sonn- und Feiertag
  • 00:00 – 24:00
  • +100%
  • Erschwerende Umstände sowie zusätzlich erbrachte Dienstleistungen wie Nachkontrollen,   unvorhergesehene Mehraufwände, Änderungen, Extra- oder Leerfahrten, welche beim Einreichen des Angebotes nicht ersichtlich waren, werden dem Kunden mitgeteilt und die          entsprechenden Mehrkosten verrechnet.
  • Allfällige Mehrkosten für Reisezeit, Reisekosten, Übernachtungen, Verpflegungen, Materialbedarf und Wartezeit, sowie ausfallende Arbeitszeit verursacht durch bauseitige und/oder kundenseitige Einflüsse, werden dem Kunden nach Aufwand zum aktuellen Stundentarif verrechnet.

10. Gewährleistung / Haftbestimmungen

  • ekopro GmbH haftet im Rahmen der gesetzlichen Ordnung. Sie haftet jedoch nur für Schäden, welche grobfahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden sind. Von der Haftung ausgeschlossen sind Vermögensschäden wie Produktionsausfall, Nutzungsverluste, entgangener Gewinn sowie andere mittelbare und unmittelbare Schäden.
  • Auch zum Auftrag beigezogene Partner und Dritte haften gem. Ziffer 10.1
  • ekopro GmbH haftet nicht für unvorhergesehene Verzögerungen infolge höherer Gewalt wie Streik, Mobilmachung, Transportstörungen etc.
  • Garantieansprüche werden vom Hersteller gewährleistet. Die Bearbeitung von Garantiefällen wird über die Firma ekopro GmbH gewährleistet.

11. Kundendaten

  • Beim Umgang mit sensiblen Daten hält sich ekopro GmbH an die geltende Gesetzgebung, insbesondere an das Datenschutzgesetz.
  •  Wird eine Leistung zusammen mit beigezogenen Partnern oder Dritten erbracht, so kann ekopro GmbH Daten über den Kunden an diese weiterleiten, insoweit die für die Erbringung der Dienstleistung oder für das Inkasso notwendig sind
  • ekopro GmbH erhebt, speichert und bearbeitet nur Daten, die für die Erbringung der Dienstleistung, für die Abwicklung und Pflege der Kundenbeziehung, die Gewährleistung einer hohen Dienstleistungsqualität, die Sicherheit sowie für die Rechnungsstellung benötigt werden.

12. Schutzrechte

  • An den Kunden überreichte Unterlagen wie technische Pläne, Expertisen, Berichte etc. bleiben geistiges Eigentum von ekopro GmbH, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
  • Ohne schriftliche Bewilligung dürfen diese weder kopiert noch dritten in irgendeiner Weise ausgehändigt resp. zugänglich gemacht werden.
  • Mit der Erbringung der vertraglichen Dienstleistung werden keine Urheberrechte oder gewerbliche Schutzrechte von ekopro GmbH auf den Kunden übertragen.

13. Bedingungsänderung

  • Es wird das Recht vorbehalten, die AGB neu zu gestalten und abzuändern.
  • Ohne schriftliche Bewilligung dürfen diese weder kopiert noch dritten in irgendeiner Weise ausgehändigt resp. zugänglich gemacht werden.
  • Die AGB werden spätestens jährlich aktualisiert.
  • Wenn bestehende Kunden nicht innerhalb einer Frist von einem Monat, beginnend mit dem Tag der Publikation, der neuen AGB wiedersprechen, so gelten diese als vom Kunden genehmigt.

14. Salvatorische Klausel

  • Werden einzelne Bestimmungen der AGB von einem zuständigen Gericht als ungültig oder als nicht rechtskräftig angesehen, so wird die Gültigkeit des Angebotes / des Auftrages nicht davon berührt.
  • Zwischen ekopro GmbH und dem Kunden wird in einem solchen Fall eine Vereinbarung getroffen, welche die betreffende Bestimmung durch eine wirksame, wirtschaftlich möglichst gleichwertige Bestimmung ersetzt.

15. Verbindliche Sprache

  • Diese AGB wurde in deutscher Sprache verfasst. Rechtliche verbindlich bleibt einzig diese deutsche Version.

16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  • Auf die Geschäfte zwischen ekopro GmbH und ihren Kunden ist ausschliesslich das schweizerische Recht anwendbar.
  • Die Bestimmungen des Übereinkommens des Vereinten Nationen über Verträge betreffend dem internationalen Warenkauf vom 11.April 1980 (CISG) werden wegbedungen.
  • Der Gerichtsstand für alle sich aus den verträglichen Beziehungen unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten befindet sich für ekopro GmbH und für ihre Kunden am Geschäftssitz (Hauptsitz) von ekopro GmbH örtlich zuständigen und ordentlichen Gerichte.

Vorsitzender Geschäftsführer:

Wünsch Jörg                                                        

AGB, Version 31.07.2018

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